Antrag auf Freistellung während der Unterrichtszeit

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

 

sollten Sie Ihr Kind vom Unterricht freistellen müssen, muss der von Ihnen ausgefüllte "Antrag auf Freistellung vom Unterricht" spätestens 10 Tage vor dem Tag der Freistellung im Sekrteariat vorliegen.

 

Je nach Dauer der Freistellung entscheidet der Klassenlehrer/die Klassenlehrerin oder die Schulleitung über den Antrag der Freistellung. Bitte beachten Sie, dass einem Antrag auf Freistellung vom Unterricht aus touristischen Gründen nicht stattgegeben wird. 

 

Die Schulleitung

08.04.2024

Antrag auf Freistellung während der Unterrichtszeit als Download




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