Antrag auf Freistellung während der Unterrichtszeit
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
sollten Sie Ihr Kind vom Unterricht freistellen müssen, muss der von Ihnen ausgefüllte "Antrag auf Freistellung vom Unterricht" spätestens 10 Tage vor dem Tag der Freistellung im Sekrteariat vorliegen.
Je nach Dauer der Freistellung entscheidet der Klassenlehrer/die Klassenlehrerin oder die Schulleitung über den Antrag der Freistellung. Bitte beachten Sie, dass einem Antrag auf Freistellung vom Unterricht aus touristischen Gründen nicht stattgegeben wird.
Die Schulleitung
08.04.2024
Antrag auf Freistellung während der Unterrichtszeit als Download