mögliche Schulabschlüsse

 

Abschlüsse

Ab-schluss-jahrgang

 

Ab-schluss-prüfung

 

Voraussetzung zum Erreichen

Erster Schulabschluss (Hauptschulabschluss)

9 nein

erfolgreicher Besuch der 9. Klasse

 

Erweiterter Erster Schulabschluss (Qualifizierter Hautpschulabschluss)

9 (ja)

erfolgreicher Besuch der 9. Klasse, Teilnahme an einer besonderen Leistungsfeststellung1
(Notendurchschnitt von mindestens 3,0 in den Kernfächern, die mindestens der Note 4 entsprechen,
Notendurchschnitt von mindestens 3,0 in den Nebenfächern, wobei jeweils höchstens zwei Mal die Note 5 mit mindestens ausreichenden Leistungen - Note 3 - ausgeglichen werden)

 

Mittlerer Schulabschluss (Realschulabschluss)

10 ja

erfolgreicher Besuch der 10. Klasse und Bestehen der Abschlussprüfungen2

 

Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe (Erweiterter Realschulabschluss)

10 ja

erfolgreicher Besuch der 10. Klasse und Bestehen der Abschlussprüfungen (Notendurchschnitt von mindestens 2,3 in den Hauptfächern, die mindestens der Note 4 entsprechen,
Notendurchschnitt von mindestens 2,7 in den Nebenfächern, wobei jeweils höchstens zwei Mal die Note 5 mit mindestens ausreichenden Leistungen - Note 3 - ausgeglichen werden)

 

 

1Die besondere Leistungsfeststellung besteht aus zwei schriftlichen Prüfungen in den Fächern Deutsch und Mathematik, die vom Land Sachsen-Anhalt gestellt werden. Zusätzlich wird eine mündliche Prüfung durchgeführt.

  • eine mündliche Prüfung in einem der übrigen Pflichtfächer,
    mit Ausnahme des Faches Sport

2Die Abschlussprüfung besteht aus drei schriftlichen Prüfungen in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik, die vom Land Sachsen-Anhalt gestellt werden. Zusätzlich werden mindestens zwei mündliche Prüfungen durchgeführt.

  • eine mündliche Prüfung in einem naturwissenschaftlichen Fach
    (Astronomie, Biologie, Chemie, Physik, Geografie)

  • eine mündliche Prüfung in einem der übrigen Pflichtfächer,
    mit Ausnahme des Faches Sport

Zusätzlich können bis zu zwei mündliche Prüfungen in den Fächern Deutsch, Englisch oder Mathematik gewählt werden, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind.

 

Zur schriftlichen Prüfung sind alle Schülerinnen und Schüler berechtigt, die nach den bisherigen Noten den Realschulabschluss erreichen können.

Zur mündlichen Prüfung sind nur die Schülerinnen und Schüler berechtigt, die den Realschulabschluss erreichen können und sich zu den mündlichen Prüfungen angemeldet haben. Die Anmeldungen erfolgen mit den dafür vorgesehenen Formblättern zum vorgeschriebenen Termin.




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